Althochdeutsches Wörterbuch ![]() | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Brigitte Bulitta Das Althochdeutsche Wörterbuch und die althochdeutsche Glossenforschung [Seite II]
Inhalt
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1 Vorbemerkung Mit Erscheinen des zwölfbändigen Althochdeutschen und Altsächsischen Glossenwortschatzes (2004), herausgegeben von Rudolf Schützeichel1, und des sechsbändigen Katalogs der althochdeutschen und altsächsischen Glossenhandschriften (2005), bearbeitet von Rolf Bergmann und Stefanie Stricker2, werden der Öffentlichkeit die Forschungsergebnisse langjähriger, intensiver Beschäftigung mit einem wichtigen Teilbereich der ältesten schriftlichen Überlieferung des Deutschen zugänglich gemacht. Glossen, also lateinischen Wörtern beigeschriebene Worterklärungen in deutscher Sprache, übertreffen an Umfang, Vielfalt, aber auch Schwierigkeit die Überlieferung deutscher Wörter in fortlaufenden (lateinisch-)deutschen Texten, dem anderen wichtigen Bereich der frühdeutschen Überlieferung, sieht man von den volkssprachigen Einsprengseln in lateinischen Rechts-, Urkunden- und Berichtstexten ab. Die gesonderte Erfassung der Glossenüberlieferung hat wissenschaftsgeschichtliche wie methodische Gründe. Die althochdeutschen (und in Teilen die altsächsischen) Glossen gehören auch zum Gegenstandsbereich des Großvorhabens Althochdeutsches Wörterbuch der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig. Hier werden sie jedoch nicht isoliert behandelt, sondern mit der umfangreichen Überlieferung der althochdeutschen literarischen Denkmäler vereint. Denn Ziel des Wörterbuchs ist es, erstmals sämtliche aus philologisch-kritischen Editionen erhobenen Text- und Glossenwörter nach speziellen konzeptionellen Festlegungen einer erschöpfenden lexikologisch-lexikographischen Aufarbeitung zuzuführen, um zu einer nachprüfbaren und weiteren Forschungen offenen Gesamtdarstellung des ältesten deutschen Wortgutes zu gelangen. Mit den beiden Neuerscheinungen eröffnet sich für die Arbeitsstelle des Althochdeutschen Wörterbuchs (abgekürzt: Ahd. Wb.) die Möglichkeit, Sammlung und Aufbereitung des eigenen Glossenmaterials zu prüfen und die neuen Forschungsergebnisse sachgerecht in die weitere Wörterbucharbeit einzubeziehen. Die folgenden Ausführungen setzen sich mit der Frage auseinander, in welchem Maße und auf welche Weise dies geschehen kann.3 Die beiden neu erschienenen Werke müssen in ihren wechselseitigen Zusammenhängen betrachtet werden, da sie aus einer Kooperation heraus entstanden sind: Die Erhebung des Belegmaterials für den Glossenwortschatz (abgekürzt: Gl.-Wortsch.) erfolgte „unmittelbar aus der handschriftlichen Überlieferung“ (vgl. Vorwort S. 1 unter 1 c), also aus Original oder Kopie bisher bekannter glossentragender Handschriften, wie sie seit 1973 in der Vorgängerversion des Glossenkatalogs (abgekürzt: Gl.-Kat.), dem Verzeichnis der althochdeutschen und altsächsischen Glossenhandschriften4 mit Nachtragslisten in späteren Jahren5, systematisch erfaßt worden waren. Umgekehrt wurden die im Laufe der Forschungsarbeiten am Gl.- [Seite IV]
Wortsch. neu entdeckten glossentragenden Handschriften dem Gl.-Kat. zur Aufnahme mitgeteilt. Dieser erfaßt sämtliche bekannte glossentragende Handschriften und stellt alle grundlegenden, für die sprachhistorische Beurteilung eines Glossenbelegs notwendigen Informationen bereit (sofern verfügbar).6 Nachdem im Gl.-Wortsch. die erfaßten Glossenhandschriften nur mit Kurzsignaturen ohne weitere Angaben aufgelistet sind, sind die gebotenen Belege erst in Verbindung mit dem Gl.-Kat. weitgehend beurteilbar. 2 Zum Umgang des Althochdeutschen Wörterbuchs mit dem Glossenwortschatz 2.1 Allgemeine Bemerkungen zum Glossenwortschatz Wie dem Vorwort zum Althochdeutschen und Altsächsischen Glossenwortschatz zu entnehmen ist, erhebt das umfangreiche Werk nicht den Anspruch, ein Wörterbuch zu sein, das einer wissenschaftlich begründeten Konzeption verpflichtet ist und nach einer tiefergehenden lexikologisch-lexikographischen Aufarbeitung des umfangreichen Materials strebt. Der Gl.- Wortsch. dokumentiert das erhobene Wortmaterial mit bestimmten lexikographisch unerläßlichen Grundinformationen: Zuordnung zu einem Ansatz (gegebenenfalls mit einer Markierung der Sprache oder Sprachstufe), Wortart- und Genusangabe, Angabe von Wortformenbelegen in einer rekonstruierten, nicht überlieferungsgetreuen Gestalt, Angabe der Trägerhandschrift ohne Datierung, Angabe der Edition (falls vorhanden), Angabe des lateinischen Bezugswortes in seiner Grundform mit Quellensigle sowie Angabe eines einsetzbaren neuhochdeutschen Übersetzungswortes. Nach den bisherigen Erfahrungen im Umgang mit dem Gl.-Wortsch. bilden für die Arbeitsstelle des Ahd. Wb. insbesondere folgende Beobachtungen die Grundlage für weitere Entscheidungen: Erstens ist der Gegenstandsbereich des Gl.-Wortsch. durch die Hereinnahme nichtalthochdeutscher Handschriften weit ins Mittelhoch- und Mittelniederdeutsche ausgeweitet. Dadurch differiert er beträchtlich von dem des Ahd. Wb. (vgl. unten „2.2.3 Die Neufunde des Glossenwortschatzes und der Gegenstandsbereich des Althochdeutschen Wörterbuchs“). Zweitens sind Ansatzbildung, Belegzuweisung und -interpretation aufgrund der im Gl.- Wortsch. gewählten Darstellungsverfahren nicht nachprüfbar bzw. nachvollziehbar.7 Die Glossenbelege einschließlich der Neufunde im Gl.-Wortsch. werden nicht morphologischgrammatisch bestimmt und darüber hinaus durch die Bildung künstlicher Ansatzformen aus [Seite V] den tatsächlich in der Handschrift stehenden Wortformen weiteren Auswertungen verschlossen (vgl. unten „2.2.2 Der Aussagewert „mitgeteilter“ Belege im Gegensatz zu edierten Belegen“).8 Unklare Belege werden mehrfach angesetzt, ohne daß der Benutzer einen Verweis auf alternativ vorgenommene Zuordnungen erhält.9 Die Fraglichkeit eines Ansatzes ist nicht auf der Ebene der Stichwortstruktur, sondern erst auf der Ebene der Belege markiert. Etymologisch verschiedene, aber gleichlautende Ansätze werden alphabetisch ineinandergeordnet.10
Im bisherigen Umgang mit dem Gl.-Wortsch. hat sich die unzureichende und fehlerhafte lexikographische Aufarbeitung des Materials an so vielen Stellen bemerkbar gemacht, daß die wissenschaftliche Zuverlässigkeit des Werkes insgesamt in Frage zu stellen ist. Weiterführende Beobachtungen gehen darin verloren. Der Gl.-Wortsch. kann daher am Ahd. Wb. nur mit Vorbehalt bei der Artikelredaktion herangezogen werden. Die Stichwörter des Gl.-Wortsch. fanden Eingang in die 2006 erschienene sechste Auflage des Althochdeutschen Wörterbuchs zum Wortschatz der literarischen Denkmäler von Rudolf Schützeichel. Als einzige Angabe ist ihnen ein Nachweis in Form der Sigle „SchG“ beigegeben. Bei bereits literarisch bezeugten Ansätzen wird diese Sigle als letztes an die Denkmälersiglen des zugehörigen Wörterbuchartikels angehängt. Die allein auf Glossenbelege gestützten Ansätze werden ohne jegliche lexikographische Information alphabetisch in die Reihe dieser Ansätze eingeordnet und in Spitzklammern gesetzt. Dieses Verweisverfahren wird folgendermaßen begründet: „Der Ansatz in Spitzklammern gewährleistet, daß eine Verwechslung mit tatsächlich überlieferten und sicher festgestellten Wörtern ausgeschlossen ist“.11 2.2 Zum Umgang mit den im Glossenwortschatzmitgeteilten Neufunden 2.2.1 Ermittlung und Umfang der Neufunde im Glossenwortschatz von M bis Z Der Gl.-Wortsch. unterscheidet sich in bezug auf die Materialerhebung vom Ahd. Wb. grundlegend dadurch, daß die Belege direkt aus Handschriften im Vergleich mit gegebenenfalls [Seite VI] vorhandenen Editionen erhoben wurden. (Zugehörige Editionen stehen dann hinter der genauen Stellenangabe des Fundes in der Handschrift.) Das Ahd. Wb. beruht dagegen ausschließlich auf wissenschaftlich edierten, allgemein zugänglichen Glossenpublikationen und geht nur in begründeten Fällen, etwa zur Beurteilung einer strittigen Form, auf die Handschrift selbst (in Form eines Faksimiles oder einer Kopie) zurück. Diese Arbeitsweise muß ganz auf die Verläßlichkeit der herangezogenen Editionen aufbauen und nimmt Nachteile der Handschriftenferne in Kauf, um die Konzentration uneingeschränkt auf die lexikographische Auswertungstätigkeit richten zu können. Alle neu erscheinenden Editionen werden vor ihrer Berücksichtigung einer kritischen Prüfung unterzogen.
Das entsprechende Fachwissen vorausgesetzt, ermöglicht die Einsicht in die glossentragenden Handschriften die Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur bereits gedruckter bzw. edierter Glossen. Und nur auf diese Weise lassen sich auch neue oder bisher übersehene Glossen zu Tage fördern. Es handelt sich also um eine grundlegende Herangehensweise an die Erforschung des immer nur bruchstückhaft greifbaren Althochdeutschen bzw. Altsächsischen. Auf diesen Ansatz gründet sich auch die Belegerfassung des Gl.-Wortsch. So können laut Vorwort „eine Fülle von Glossen, darunter solche aus rund 60 bislang nicht edierten Handschriften, erstmals [...] mitgeteilt werden“ (vgl. Vorwort S. 5 unter 2 f).12 Zum quantitativen Anteil der Neufunde unter den „mehr als 250.000“ Einzelbelegen aus „1270 Glossenhandschriften (einschließlich einer Inkunabel)“, die „über 27.000 Wörter“ repräsentieren, heißt es im Vorwort: „Die Zahl der auf verschiedene Weise gefundenen Einzelglossen geht in die Tausende, zusammen mit den Glossen derjenigen Handschriften, die vorher noch nicht als glossentragend bekannt waren“ (Vorwort S. 2 unter 1 f).13 Innerhalb der Artikel des Gl.-Wortsch. werden die Neufunde kenntlich gemacht, indem ihnen hinter dem Handschriftennachweis die Markierung „Neu“ und die Sigle des Entdeckers der Glosse beigegeben wird.14 Jeder Neufund stellt, für sich genommen, zunächst einmal eine Erweiterung der Kenntnisse über den mittelalterlichen Wortschatz dar. Aber nicht jeder Neufund ist aus sprachgeschichtlicher Sicht gleich wertvoll. Einen besonderen Wert haben Neufunde etwa dann, wenn sie das erste Auftreten eines bisher nicht belegten Wortes dokumentieren, über eine bisher nicht bekannte Verwendung Aufschluß geben oder den sprachlich auswertbaren Wortformenbestand eines bereits bekannten Lemmas erweitern. Viele Neufunde, besonders die Glossarglossen, beruhen jedoch nur auf abschriftlicher Tradition und stellen lediglich eine quantitative Bereicherung des Materials dar. Das Ahd. Wb., das im vorgegebenen Rahmen dem Thesaurusprinzip verpflichtet ist, trägt diesem Umstand insofern Rechnung, als es sein Belegarchiv kontinuierlich um edierte Neufunde bzw. Korrekturen bereits edierter Wortformenbelege aktualisiert, aber die Aufnahme später Glossen bewußt einschränkt (s. 2.2.3). Es stellt sich angesichts der hohen Zahl von Neufunden im Gl.-Wortsch. die Frage, wie nun mit ihnen umzugehen ist, d. h. von welcher Relevanz sie für das Ahd. Wb. sind. Um diese Frage beantworten zu können, wurde untersucht, um wie viele und um welche Art von Neufunden es sich im Gl.-Wortsch. handelt. Dazu wurden zunächst für den vom Ahd. Wb. noch zu bearbeitenden Buchstabenbereich M bis Z15 sämtliche als Neufunde gekennzeichneten Belege [Seite VII] aus den entsprechenden sieben Bänden des Gl.-Wortsch. herausgesucht und mit der Angabe des zugehörigen Lemmas, der grammatischen Bestimmung, der genauen Fundstelle in der Handschrift, der Entdeckersigle und der Markierung, ob der Beleg einen Hapaxansatz innerhalb der Glossenüberlieferung bildet, tabellarisch erfaßt. Über die erstellten Tabellen lassen sich für jedes Lemma die Belege mit der Sigle des lateinischen Quellentextes16, des lateinischen Bezugswortes und der ermittelten Bedeutung im Gl.-Wortsch. nachschlagen, so daß ein möglichst genauer quantitativer wie inhaltlicher Überblick über die neu mitgeteilten Glossen gewonnen wird (unter dem Vorbehalt, daß nicht für alle Handschriften Beschreibungen vorliegen und die Belege nicht ediert sind bzw. in den Handschriften selbst geprüft werden konnten). Auf diese Weise ergeben sich für den durchgesehenen Alphabetbereich ca. 6310 Neufunde. Diese verteilen sich auf 207 verschiedene Handschriften. Eine Gesamtübersicht über die Handschriften mit Neufunden findet sich im Anhang (vgl. 5). Von diesen Handschriften weisen zwei (Eng Codex 122 und PrKNM 20. G. 22) über 1000 bzw. über 800 Neufunde auf, zwei (Clm 4350 und Bern Cod. 723) enthalten über 500 Neufunde. Zwischen 200 und 400 Neufunde finden sich in fünf Handschriften (BerStBPK Ms. theol. lat. 2° 311, LuZB MSC 40 Quart, Bas A VI 31, SF XI 588, Clm 14684), zwischen 50 und 200 Neufunde in 10 Handschriften, zwischen 20 und 50 Neufunde in 9 Handschriften und zwischen 5 und 20 Neufunde in 49 Handschriften. 130 Handschriften enthalten weniger als 5 Neufunde. Aus den ermittelten Neufunden ergeben sich in diesem Alphabetbereich 494 Glossenhapaxansätze. Die für die Beurteilung eines Wortbelegs benötigten Informationen zur glossentragenden Handschrift (v. a. zu ihrer Datierung und ihrem Inhalt) wurden anschließend dem Gl.-Kat. entnommen. Bevor genauer gezeigt wird, daß die Neufunde des Gl.-Wortsch. zum überwiegenden Teil Quellen entnommen sind, deren Zugehörigkeit zum Althochdeutschen strittig, in vielen Fällen ganz abzulehnen ist, soll näher auf die Darbietung der Neufunde im Gl.-Wortsch. eingegangen werden, die diese für sprachwissenschaftliche Fragestellungen unverwertbar macht.
2.2.2 Der Aussagewert „mitgeteilter“ Belege im Gegensatz zu edierten Belegen Wie bereits bemerkt, bezieht das Ahd. Wb. seine Materialbasis grundsätzlich nur aus wissenschaftlichen Editionen. Das heißt auch, daß auszugsweise Editionen, wie sie sich z. B. in Bibliothekskatalogen finden, nicht berücksichtigt werden.17 Im Gl.-Wortsch. werden die Neufunde nicht ediert, sondern „mitgeteilt“, wie es im Vorwort heißt. Entsprechende Editionen, die zum Teil schon angekündigt sind, bleiben deshalb vom Vorhaben Althochdeutsches Wörterbuch abzuwarten. Doch schon jetzt kann auf der Grundlage der Untersuchungen zu den Neufunden eine begründete, wenn auch noch vorläufige Stellungnahme dazu gegeben werden, welche der Glossenhandschriften selbst bei erfolgter Edition weiterhin unberücksichtigt bleiben werden und welche in Zukunft neu für das Belegarchiv auszuwerten sind. „Mitteilung“ heißt, daß die Neufunde im Gl.-Wortsch. in gleicher Weise dargestellt werden wie die der Forschung bereits aus selbständigen Editionen bekannten Belege. Sie werden nicht in ihrer tatsächlich überlieferten Gestalt abgedruckt, was nach erfolgter Einsicht in die Hand- [Seite VIII] schrift durchaus möglich und erwartbar gewesen wäre. Statt dessen erhalten sie eine rekonstruierte, künstliche Ansatzform unter Wahrung eines Teils der Schreibeigenheiten unterhalb des „Leitstichworts“ (vgl. Vorwort S. 5 unter 2 c). Theoretischer Sinn und praktische Regeln dieser „Ansatzbildung“ werden im Vorwort nicht weiter ausgeführt. Solche hybriden Ansatzformen mögen in ihrer Vereinfachung das umfangreiche Belegmaterial übersichtlicher darstellen, wissenschaftlich sind sie nicht zu verantworten, denn sie verschleiern bzw. eliminieren die sprachwissenschaftlich verwertbaren Informationen eines Beleges.
Dies sei am Beispiel der im Gl.-Wortsch. angesetzten Leitstichwörter lenten sw. v. (Bd. 6,45), lanten sw. v. (Bd. 5,467) und zuolanten sw. v. (ebd.), die alle drei ‘anlanden, -legen’ bedeuten, erläutert. Das Leitstichwort lenten sw. v. enthält die dreimal wiederholte Ansatzbildung18 *lenten. In den Handschriften stehen jedoch tatsächlich die Formen lentit Gl 1,746,6419, kilentit Gl 1,213,3 und lantumes Gl 1,749,14. Unter dem Leitstichwort lanten sw. v. findet sich die Ansatzbildung *gilant, handschriftlich belegt ist dagegen jedoch gilanten Gl 1,817,11 (2 Hss.). Die Ansatzbildungen *zu- und *zuogilant unter dem Leitstichwort zuolanten sw. v. stehen schließlich für die tatsächlich in der Handschrift zu lesende Form zuogilanten Gl 1,817,10.20 Das Leipziger Ahd. Wb. geht grundsätzlich von den tatsächlich belegten, in der Handschrift stehenden Formen aus und gibt diese auch so an den Benutzer weiter. Es bestimmt die Formen, analysiert den Lautstand und ordnet den Beleg im Formenteil des Artikels unter Ausweis bzw. Kommentierung lautlich- grammatischer Besonderheiten nach Alter und Dialekt anderen Belegformen zu mit dem Ziel, den Kenntnisstand von der Grammatik althochdeutscher Dialekte fortlaufend zu erweitern. Mit den „Ansatzbildungen“ des Gl.- Wortsch. werden dem Benutzer jedoch Flexionsformen und daran anschließbare Erkenntnisse über die grammatische Beschreibung des Belegs vorenthalten. Nur die in der Handschrift stehende Form lantumes Gl 1,749,14 (Wien 2732, 10. Jh.), nicht die „Ansatzbildung“ *lenten, ist sprachhistorisch auswertbar: Es handelt sich um eine 1. Plur. Prät. ‘wir landeten an’. Das Präteritum ist am nicht umgelauteten -a- erkennbar: in langsilbigen schwachen Verben wurde -i- synkopiert, weshalb die Bedingung für den Umlaut des Stammvokals entfiel. Die beiden Dentale aus dem Präteritalsuffix und dem auslautenden Stammkonsonanten sind zu einem -t- vereinfacht. Im Ahd. Wb. werden, wenn nötig, Angaben zum Lautstand in kurzen Kommentaren hinter der Belegstelle im Formenteil eines Wörterbuchartikels mit Verweis auf weiterführende Literatur wie z. B. der Ahd. Grammatik von Braune — Reiffenstein (2004), hier §§ 66. 357. 363 Anm. 4 c, vermerkt. Wäre im Gl.- Wortsch. das Material grammatisch durchgearbeitet worden, hätte erkannt werden müssen, daß die Ansätze lanten sw. v. und zuolanten sw. v. nicht zu rechtfertigen sind: Die zugehörigen Belege gilanten Gl 1,817,11 (2 Hss.) und zuogilanten Gl 1,817,10 weisen die oben beschriebenen grammatischen Besonderheiten auf und sind Flexionsformen (Partizipia Präteriti im Dativ Plural) von lenten sw. v. bzw. zuolenten sw. v. Das theoretische Konzept der „Ansatzbildung“ wurde im Gl.-Wortsch. an die Stelle des wissenschaftlich etablierten „Wortformenbelegs“ gerückt. Da auch die Neufunde nach diesem Prinzip dargestellt werden, werden sie einer Überprüfung ihrer Lemmatisierung und anderen grammatischen Fragestellungen entzogen. Was die Ermittlung und Angabe der Bedeutung anbelangt, so konzentriert sich der Gl.- Wortsch. auf die Auflistung sogenannter „aktueller lexikalischer Bedeutungen“ eines Leitstichwortes (vgl. Vorwort S. 4 unter 1 k), worunter die auf einzelne Belege bezogenen, aus dem jeweiligen lateinischen Kontext ermittelten Bedeutungen zu verstehen sind. Daß die alphabetische Abfolge der neuhochdeutschen Übersetzungswörter die Artikelgliederung bestimmt, entbehrt jeglichen lexikographischen Sinnes. Diese „aktuellen Bedeutungen“ werden [Seite IX] durch die Angabe des lateinischen Vorlagetextes in Form einer grob klassifizierenden Sigle, z. B. „BIB“ für ‘Bibel’, und des konkreten lateinischen Bezugswortes in Grundform gestützt. Das Ahd. Wb. zitiert dagegen bei Glossenbelegen grundsätzlich die lateinischen Textvorlagen mit genauem Nachweis der Stelle. Damit trägt es einer herausragenden Besonderheit der frühdeutschen Überlieferung Rechnung: Die ältestbezeugten Wörter des noch wenig verschriftlichten Deutschen dieser Zeit lassen sich sicherer über ihren Bezug zu einer anderen Sprache, dem Lateinischen, bestimmen.21 Die Belegzitate sind für den jeweiligen Wörterbuchartikel nach Möglichkeit so auszuheben, daß sie auf knappem Raum ein Maximum an semantischsyntaktisch relevanter Information bieten. Dementsprechend wird ein Belegzitat nicht einfach unter verschiedenen Artikeln in identischer Form wiederholt, sondern individuell auf die Problematik des jeweils in Frage stehenden Lemmas zugeschnitten. Während lateinische Kontexte bei Glossen grundsätzlich angeführt werden, wobei zusammenfassende oder reihende Strategien Wiederholungen vermeiden helfen, werden Belegkontexte der reichen althochdeutschen Textüberlieferung in einer speziellen Auswahl dargeboten. Aber auch hier gilt: alle Belegstellen sind interpretiert und einer Bedeutungsangabe zugeordnet. Selbst wenn heute immer mehr Texte digital zur Verfügung stehen und ein Nachschlagen längerer Kontexte dadurch bequemer wird, bleibt der Wert ausgewählter, speziell zugeschnittener Belegzitate bestehen: Der Benutzer wird nicht mit einer ungeordneten, unüberschaubaren Fülle von Daten konfrontiert, sondern erhält eine überlegte, gezielte Auswahl von Textpassagen, die die Bedeutungsangaben illustrieren oder problematisieren. Das Ahd. Wb. bleibt nicht auf der Stufe der Einzelbeleginterpretation stehen, sondern stellt aus der Gesamtheit der Belege der althochdeutschen Text- wie der Glossenüberlieferung die Gebrauchsvielfalt und -entwicklung eines Wortes innerhalb seiner Wortfamilie in einem strukturierten, hierarchisch gegliederten Bedeutungsteil dar. Singuläre oder unklare Glossenbelege erhellen sich oftmals in der Zusammenschau mit den zum gleichen Lemma gehörigen literarischen Belegen und umgekehrt, was ein unschätzbarer Gewinn der Wortschatzanalyse auf der Basis beider Ü berlieferungsbereiche des Althochdeutschen ist.
Dies kann am Beispiel des Artikels lenten sw. v., der nur Glossenbelege und keine literarischen Belege umfaßt, in Grundzügen weiter veranschaulicht werden: Im Gl.-Wortsch. erfährt der Benutzer, daß die Ansatzbildung *lenten (zum Beleg lantumes) Gl 1,749,14 eine Bibelglosse ist, wobei als lateinisches Bezugswort die Grundform applicare angegeben wird, auf die sich die zugewiesene Bedeutung ‘landen’ stützt. Diese kann der Benutzer mit den Bedeutungsangaben der anderen beiden Belege Gl 1,213,3 ‘anlanden’ und Gl 1,746,64 ‘(Zeit verbringen)’ vergleichen. (Daß die letztgenannte Bedeutung so herausfällt, liegt wie bereits oben gesagt daran, daß der Beleg falsch zugeordnet wurde und zu leiten sw. v. gehört.) Im Leipziger Ahd. Wb. wird dagegen der handschriftengetreu abgedruckten Glosse der Stelle Gl 1,749,14 der lateinische Kontext mit der genauen nachschlagbaren Bibelstelle ( Acta apost. 20,15) beigefügt. Das zugehörige lateinische Bezugswort wird ausgeklammert und bei semantischer Kongruenz im Druck durch Sperrung ausgezeichnet. Im Bedeutungsteil des Artikels lenten sw. v. sieht die Belegdarstellung also folgendermaßen aus: „ zuosteditomes ł lantumes [ inde navigantes, sequenti die venimus contra Chium et alia] applicuimus[ Samum, et sequenti die venimus Miletum, Acta apost. 20,15] Gl 1,749,14 ( 4 Hss. nur zuosteden, 3 zuostôzan)“. Der Benutzer erfährt, daß lat. applicuimus nicht nur mit ahd. lantumes, sondern auch mit einem zweiten deutschen Wort, ahd. zuosteditomes, glossiert wurde. So kann er die morphologische, syntaktische und semantische [Seite X] Übereinstimmung von Latein und Althochdeutsch sowie die im Artikel vorgenommene Bedeutungszuweisung ‘(mit dem Schiff) anlegen’ beurteilen. Die in runden Klammern hinter der Glossenbelegstelle zum Vergleich angegebenen Übersetzungsvarianten ahd. zuosteden und ahd. zuostôzan der Parallelhandschriften bieten als Synonyme (gegebenenfalls auch Heteronyme) weitere Auswertungsmöglichkeiten.
Was bedeutet nun die im Gl.-Wortsch. gewählte Form der Bedeutungsdarstellung für die Neufunde? Da auch ihnen, insbesondere den Textglossen, ein editionsbasierter, genauer Stellennachweis des lateinischen Bezugstextes fehlt, ist ein Nachvollziehen der zugewiesenen aktuellen Bedeutungen im einzelnen nicht möglich. Immerhin werden die Bedeutungszuweisungen durch die in der Grundform mitgeteilten lateinischen Bezugswörter gestützt. Von besonderem Wert sind dabei die bei der Durchsicht der Handschriften neu erhobenen lateinischen Glossen zu lateinischen Bezugswörtern, die in älteren Glosseneditionen nicht immer Berücksichtigung fanden (vgl. dazu „2.3 Zum Umgang mit den im Glossenwortschatz mitgeteilten lateinisch-lateinischen Glossen“). Es bleibt festzuhalten: Das Ahd. Wb. zieht von Beginn an nur wissenschaftlich edierte Funde heran, die eine grammatisch-semantische Interpretation zulassen bzw. für die die vorgenommene Auswertung überprüfbar ist. Die im Gl.-Wortsch. mitgeteilten, unedierten Neufunde bleiben deshalb unberücksichtigt. Auch von der Möglichkeit des bloßen Verweisens auf mitgeteilte Neufunde kann angesichts der festgestellten Fehlerhaftigkeit und Willkürlichkeit bei der nicht überprüfbaren Lemmatisierung der Belege kein Gebrauch gemacht werden. 2.2.3 Die Neufunde des Glossenwortschatzes und der Gegenstandsbereich des Althochdeutschen Wörterbuchs Liegt ein Glossenneufund ediert vor, wird die Frage der Aufnahme dieses Belegs in das Archiv des Ahd. Wb. gründlich geprüft, d. h. es wird festgestellt, ob der Beleg in den gegebenen Rahmen des Wörterbuchs fällt oder nicht. (Das gleiche gilt für die Belege der literarischen Denkmäler.) Dieser Gegenstandsbereich ist zum einen durch die Sammlungen Steinmeyers vorgegeben, wie sie in seiner fünfbändigen Glossenedition vorliegen, zu denen sich das Wörterbuch als Index versteht. Außerdem beruht er auf den Erweiterungen des Belegmaterials durch die kontinuierlich neu entdeckten und edierten Glossenhandschriften. Die vom Ahd. Wb. berücksichtigten Glosseneditionen sind in den Abkürzungsverzeichnissen angezeigt, sofern sie bereits Material zum gedruckten Buchstabenbereich A bis K enthalten.22 In verschiedener Hinsicht problematisch ist die Abgrenzung der althochdeutschen Glossenüberlieferung von der des Mittel- und Frühneuhochdeutschen. Gängige Kriterien wie der Zeitpunkt der Niederschrift der Glossen, ihre in einer Tradition stehende Erscheinungsform oder ihr Sprachstand sind hinterfragbar und führen auch bzw. gerade in Kombination bei Grenzfällen nicht zu befriedigenden Entscheidungen. Dazu kommt, daß aus der Wissenschaftsgeschichte heraus die Aufarbeitung der Glossenüberlieferung immer noch der Althochdeutschforschung zugeschlagen wird. Um die Anbindung an die Forschungstradition zu gewährleisten, wurden daher im Gl.-Kat. bei der Auswahl der aufgenommenen glossentragenden Handschriften die „Grenzen bewußt weit gezogen, in einigen Fällen auch zu weit“ (1,64 u. 120). Kritische Kommentare weisen dann den Benutzer an gegebener Stelle auf diesen Umstand hin. Im Gl.-Wortsch. wird dagegen keine Grenzziehung zum Mittel- bzw. Frühneuhoch- [Seite XI] deutschen versucht: „Verschiedene Handschriften gehören dem 14. und 15. Jahrhundert an.[...] Einen entsprechenden Einschnitt zu machen, würde Teilen der Überlieferung [...] nicht gerecht“ (vgl. Vorwort S. 3 unter 1 h). Glossenhapaxansätze werden gegebenenfalls durch eine entsprechende Sprachstufenmarkierung ausgewiesen.
Für das Ahd. Wb. gilt, daß Glossen bis einschließlich des 12. Jh. und noch jüngerer Zeit aufgenommen werden, wenn sie in althochdeutscher Tradition stehen und von Steinmeyer ediert wurden. Diese Glossen weisen unter Umständen keinen althochdeutschen Lautstand mehr auf und werden im Falle von Hapaxlegomena mittelhochdeutsch, wenn nicht gar frühneuhochdeutsch angesetzt. Ist bei Glossenneufunden allerdings keine althochdeutsche Tradition erkennbar und der Lautstand deutlich mittelhochdeutsch, scheiden sie als Nachträge aus. Hier wird im Bereich der Glossenüberlieferung spätestens das 13. Jh.23, bei Texten das 12. Jh. als Grenze gesetzt. Um die Dokumentation des nur spät überlieferten Wortgutes einzuschränken, werden seit 1998 die Glossen aus Handschriften des 14. oder 15. Jh. über Steinmeyers Editionen hinaus nicht mehr berücksichtigt, auch wenn sie in abschriftlicher oder typologischer Tradition zu älteren Glossaren stehen, es sei denn, sie weisen überwiegend althochdeutschen Lautstand auf.24 Im folgenden wird näher aufgeschlüsselt und begründet, wie mit den Neufunde enthaltenden Glossenhandschriften des Gl.-Wortsch. verfahren wird: Am Ahd. Wb. bleiben Handschriften oder Handschriftenteile unberücksichtigt, die bereits Steinmeyer ausdrücklich oder unkommentiert ausklammerte (Tabelle 1 u. 3), wozu auch neu ermittelte Handschriften mit Wind- und Monatsnamen aus Einhards Karlsvita gehören (Tabelle 2). Dann werden auszuschließende Handschriften aufgelistet, die nur spät überliefertes Wortgut enthalten (Tabelle 4). Es folgen beispielhaft zwei als Sonderfälle beschriebene Neufunde (Tabelle 5), bevor eine Zusammenstellung der Handschriften gegeben wird, die sich aufgrund fehlender oder widersprüchlicher Angaben einer auch nur vorläufigen Beurteilung entziehen (Tabelle 6). Schließlich werden diejenigen Handschriften mit Neufunden angeführt, die bei erfolgter Edition auf ihre Aufnahme ins Wörterbuch geprüft werden müssen (Tabelle 7). Die genannten Zahlen sind bei aller angestrebten Genauigkeit nur als Richtwerte zu verstehen. 2.2.4 Diskussion der auszuschließenden und der nach erfolgter Edition zu berücksichtigenden Neufunde 2.2.4.1 Auszuschließende Neufunde (Tabellen 1 bis 5) Nach dem jetzigen Stand werden mindestens 53 von 207 Handschriften mit wenigstens 5600 von 6310 nicht edierten Neufunden, also rund 90 %, nicht in den Gegenstandsbereich des Ahd. Wb. fallen und demnach auszuschließen sein. [Seite XII]
1801 Neufunde in 21 von Steinmeyer begründet ausgeschlossenen Handschriften (Tabelle 1) Die erste große Gruppe wird gebildet durch Handschriften oder Handschriftenteile, die bereits Steinmeyer selbst ausschloß, denn seine Materialsammlungen bilden die Grundlage des Ahd. Wb. Die Gründe für das Ausschließen bestimmter Handschriften aus seinem Editionsvorhaben nennt er in den verschiedenen Vorworten zu den Glossenbänden, im Handschriftenverzeichnis oder innerhalb der Edition selbst.25 So klammert er eine Handschrift aus, wenn sie „zu jung“ ist, was sich auf den Zeitpunkt der Niederschrift, den Lautstand der Glossen oder die fehlende Tradition im Althochdeutschen beziehen kann. Den Liber Glossarum im Engelberger Codex 122 (früher 6/8), der im Gl.-Wortsch. Aufnahme findet und aufgrund der nur teilweisen Edition von Bartsch26 mit 1003 Neufunden von M bis Z am stärksten zu Buche schlägt, läßt Steinmeyer in seinen Ausführungen zum Summarium Heinrici als eine „mit zusätzen vermehrte durchalphabetisierung sämmtlicher elf bücher des Summarium nach den drei ersten buchstaben“ (Gl 3,711) unberücksichtigt. Er versteht das Vokabular als eine zu junge, zu weit von althochdeutschen Vokabularen entfernte eigene Redaktionsstufe, was ihn zum Ausschluß dieser Handschrift aus dem 14. Jh. bewog, obwohl deren Sprachformen nach Bartsch noch vielfach (aber vielleicht nicht überwiegend) althochdeutschen Charakter zeigen. Im Gl.- Wortsch. werden Hapaxansätze aus dieser Handschrift als „mhd.“ markiert (vgl. den Ansatz sciltriter in Bd. 8,349). Steinmeyer gliedert aber nicht nur bestimmte mit dem 12. und 13. Jh. neu einsetzende Glossar- oder Vokabularformen aus, sondern auch späte Textglossen27, latinisierte Wörter, Einsprengsel, insbesondere Wind- und Monatsnamen, glossierte lateinische Merkverse in Hexametern28 und geographische Glossen, worauf noch zurückzukommen sein wird. Einen Teil der aus heutiger Forschungssicht eher der mittelhochdeutschen Glossographie zugeschlagenen Werke wie das Summarium Heinrici, den Hortus deliciarum der Herrad von Landsberg oder die Versus de volucribus hat Steinmeyer noch herangezogen. Sie sind wertvoll, da sie sprach- wie sachgeschichtlich wichtige mittelalterliche Wortschatzbestandteile überliefern, wenngleich sie, wie andere Vokabulare auch, durch Modernisierungen, jüngere Zusätze einzelner Glossen oder ganzer Glossierungsschichten besondere Abgrenzungsprobleme aufwerfen. Aber wie später in seiner Edition der Kleineren althochdeutschen Sprachdenkmäler (1916), einer gestrafften Auswahl der Müllenhoff-Schererschen Textsammlung Denkmäler deutscher Poesie und Prosa aus dem VIII—XII. Jahrhundert von 1892, war Steinmeyer auch in der Auswahl der Glossenüberlieferung um eine genauere Aufgliederung des [Seite XIII] „Altdeutschen“ in das „Alt-“ und „Mittelhochdeutsche“ bemüht, wobei er die fließenden Übergänge sichtbar lassen wollte. In seiner Edition wählt er dafür verschiedene Verfahren: Bei erkennbar späten Zusätzen druckt er die Wortformenbelege nur in einer Fußnote mit dem Vermerk „von jüngerer Hand“ ab. Dies ist der Fall bei der Summarium-Heinrici-Handschrift TrStB 1124/2058 (früher Trier 31), die neben dem ursprünglichen Glossenbestand des 12. Jh. noch eine erkennbar neue, spätmhd. Glossierungsschicht mit ca. 300 Glossen des 14. Jh. enthält (vgl. dazu auch unten 2.2.4.2). Dazu bemerkt Steinmeyer (Gl 4,622,18 ff.): „der codex ist an vielen stellen von mehreren händen des XIV jhs. im context corr[igiert] und an den rändern beschrieben; auf die deutschen zusätze dieser zum teil schwer leserlichen hände nahm ich nur dort rücksicht, wo sie den alten text veränderten“. Diese junge Glossierungsschicht liegt mittlerweile vollständig ediert vor.29 Da es sich um größtenteils neues Wortgut handelt, das weder zeitlich noch räumlich dem Althochdeutschen zugehört, können die Glossen dieser Schicht ausgespart bleiben. Als Nachträge der Texthand erkannte Glossen werden jedoch weiterhin vom Ahd. Wb. erfaßt.
Ein anderes Verfahren wählt Steinmeyer bei Pflanzenglossaren: Dort wird das Vorhandensein von Wortbelegen in späten Handschriften durch den Abdruck nur einer Sigle, nicht der Wortform selbst, vermerkt, um eine Anhäufung später Belege zu vermeiden.30 Schließlich erwähnt Steinmeyer vieles, was er im Editionsteil wegläßt, bei den Handschriftenbeschreibungen und nennt wenigstens exemplarisch einige Glossen, um seine Entscheidung zu begründen.31 Die Untersuchung der Neufunde hat nun ergeben, daß fast alle von Steinmeyer ausgeschlossenen Handschriften im Gl.-Wortsch. wieder herangezogen wurden.32 Dies erklärt in großem Umfang die Differenz zum Leipziger Akademievorhaben im Bereich der Beleglage. Im Gl.-Kat. sind diese Handschriften vollständig katalogisiert, zugleich jedoch unterhalb der Handschriftensignatur mit einem Vermerk der Stelle versehen, an der Steinmeyer die Handschrift ausschloß.33 Die nun aufgeführten 21 Handschriften mit 1801 Neufunden von M bis Z wird das Ahd. Wb. auch in Zukunft nicht heranziehen. Im übrigen werden Steinmeyers Kriterien bei aktuellen Beschlußfassungen der Arbeitsstelle über die Aufnahme oder Nichtaufnahme von Neufunden weiterhin berücksichtigt. Bei Vorliegen einer Edition wird zu prüfen sein, ob die drei Neufunde in Scha Cod 60, 12. Jh. ( Gl.-Kat. 848 a)34, und die drei Neufunde in Wien Cod. Ser. nova 3608 (früher Lambach, Hs.- u. Ink.-smlg. des Stifts L [Seite XIV] CIX), 12. Jh. ( Gl.-Kat. 360 a)35, aufzunehmen sind. Steinmeyer waren wohl nur die enthaltenen geographischen Glossen bekannt, weshalb er diese Handschriften ausschloß. Sie erscheinen daher nicht in Tabelle 1, sondern in Tabelle 7.
Die folgenden Tabellen enthalten jeweils in der ersten Spalte die Zahl der im Gl.-Wortsch. ermittelten Neufunde von M bis Z, in der zweiten Spalte die Handschriftensignatur, in der dritten Spalte eine Datierungsangabe und in der vierten Spalte die Referenz auf den Gl.-Kat. Die Datierungsangaben sind der Beschreibung des Gl.-Kat. entnommen (vgl. auch Bd. 5, S. 2372 f. mit einer chronologischen Übersicht). Besitzt eine Handschrift unterschiedlich datierte Bestandteile, wird nach Möglichkeit die den Neufund betreffende Datierung ermittelt und nur diese angeführt. Ist die Datierung unbekannt (abgekürzt: „unbek.“) wird ersatzweise die Datierung der Handschrift in Klammern beigefügt, sofern vorhanden. Der Asterisk vor der Datierungsangabe zeigt an, daß Steinmeyer die Handschrift bzw. einen Handschriftenteil36 ausschloß. Die Tabellen sind zuerst nach der abnehmenden Zahl der in den Handschriften enthaltenen Neufunde, dann alphabetisch nach der Handschriftensignatur und schließlich nach der Nummer des Gl.-Kat. sortiert: Tabelle 1:
[Seite XV]
192 Neufunde in 15 Handschriften mit Wind und Monatsnamen (Tabelle 2) Steinmeyer läßt die Wind- und Monatsnamen der Einhardhandschriften als Einsprengsel in lateinischem Kontext in seiner Glossenedition unberücksichtigt.38 Die „aus Einhard geschöpften Windnamen“ des Codex Wien 1761 nimmt er ausnahmsweise auf, „weil sie erweitert und mit zusätzlichen deutschen interlinearglossen versehen sind“ (Gl 3,609 Anm. 1), nicht dagegen die ebenfalls in dieser Handschrift überlieferten Monatsnamen. Im Gl.-Wortsch. werden Belege dieser Art unabhängig von ihrer Überlieferungsform aufgenommen, so daß folgende 15 Handschriften mit 192 neu mitgeteilten Wind- und Monatsnamen hinzukommen: Tabelle 2:
591 Neufunde in drei von Steinmeyer unkommentiert ausgeschlossenen Handschriften mit Glossaren (Tabelle 3) Neben den ausdrücklich benannten Handschriften ließ Steinmeyer einige Handschriften auch ohne weiteren Kommentar aufgrund ihrer fehlenden Verankerung im Althochdeutschen bzw. ihrer späten Überlieferung beiseite.40 Ihre Edition lag vor dem Erscheinen seiner Glossenbände in Zeitschriften wie der Germania oder der Zeitschrift für deutsches Altertum, sie müssen ihm also bekannt gewesen sein. Es handelt sich dabei um 591 Neufunde in drei Handschriften mit Glossaren: [Seite XVI]
Tabelle 3:
3021 Neufunde in 16 Handschriften mit Glossaren später Überlieferung (Tabelle 4) Die hier aufgeführten 16 Handschriften mit 3021 Neufunden enthalten unedierte Glossarglossen (häufig Versusglossen, aber auch alphabetisch geordnete Vokabularglossen) aus später Überlieferung, d. h. aus Handschriften des 13. Jh. und späterer Jahrhunderte. Sie werden nicht berücksichtigt, da das Leipziger Ahd. Wb. die Dokumentation des nur spät überlieferten Wortgutes einschränkt (vgl. oben 2.2.3). Auch im Gl.-Kat. ist bei einigen dieser Handschriften der Vermerk „Zugehörigkeit zum Ahd. zweifelhaft“ beigefügt. Im Gl.-Wortsch. werden zugehörige Glossenhapaxansätze entsprechend als „mhd.“, im Falle von BerStBPK Ms. theol. lat. 2° 311 z. B. auch als „mnd.“ ausgewiesen: Tabelle 4:
Zwei Neufunde in zwei Handschriften als Einsprengsel und Latinisierung? (Tabelle 5) Die beiden folgenden Neufunde stehen exemplarisch für die Schwierigkeiten einer Beurteilung ohne Vorliegen einer Edition oder Einsichtnahme in die Trägerhandschrift. Es geht zum einen um in Rechtstexte eingestreute volkssprachige Wörter, die eigentlich in ein Korpus des Althochdeutschen gehören, da sie als Bestandteile des ältesten Wortschatzes von besonderer sprachhistorischer Bedeutung sind. Obwohl ihre Aufnahme in das Material des Leipziger Ahd. Wb. vorgesehen war und entsprechende Vorarbeiten existieren, unterblieb ihre systematische [Seite XVII] Erfassung aus äußeren Gründen schließlich doch.41 Während im Gl.-Kat. (1,107 f.) diese recht umfangreiche Überlieferung ausgeschlossen wird, äußert sich der Gl.-Wortsch. im Vorwort nicht näher zu ihrer Berücksichtigung. Doch wird dort für die Handschrift Wien Cod. 601, 13. Jh., auf Blatt 3 v,21 der Neufund wisunt st. m. n. mit der Ansatzbildung *?vvi[...] gebucht und zu einem Legeswort lat. bissontus ‘Wisent’ gestellt. Nach Aussage des Gl.-Kat. tradiert die Handschrift die Leges Alamannorum und enthält im Kontext latinisierte germanische Wörter:„Es handelt sich [...] nicht um eine Glossenhandschrift, sondern um eine Leges-Handschrift mit den charakteristischen volkssprachigen Textbestandteilen.“ Hier muß offenbleiben, ob eine Glosse oder ein Legeswort vorliegt.
Zum anderen begegnet Althochdeutsches auch in anderen lateinischen Textsorten als ( gegebenenfalls latinisiertes) Textwort. Ein Beispiel dafür könnte der Neufund rok1 st. m. in der Handschrift Ro Reg. lat. 566 m., die unter anderem die Pariser Gespräche enthält, sein. Er wird als Adespota-Glosse in der Form *roc9 zu lat. vestimentum ( purpureum), (purpurnes) Gewand’ auf Blatt 18 va, 2 ausgewiesen. Dieses Blatt müßte zu den Epitoma viae regis Rotberti Pii des Helgaud von Fleury (Autograph s. XI)42 gehören, die von Blatt 3 bis 22 dieser Sammelhandschrift reichen. Von Steinmeyer wurden nur das althochdeutsch-lateinische Vokabular sowie die Pariser Gespräche aus dieser Handschrift berücksichtigt.43 Ob hier eine ahd. Glosse oder aber vielleicht eine latinisierte, wenn nicht gar mittellateinische Form roc(c)us vorliegt, kann nur auf Handschriftenbasis beurteilt werden.44 Tabelle 5:
2.2.4.2 Neufunde in Handschriften ohne hinreichende Beurteilungsgrundlage (Tabelle 6) Ungewiß bleibt aufgrund fehlender oder widersprüchlicher Angaben die Aufnahme folgender 15 Handschriften mit 58 Glossen.45 Zum Beispiel enthält die Summarium-Heinrici- Handschrift TrStB 1124/2058 (früher Trier 31) einen Neufund für nezzi st. n. ‘Netz’, bei dem nicht zu beurteilen ist, ob er von der Texthand geschrieben wurde, also dem ursprünglichen Glossenbestand des 12. Jh. angehört und deshalb zu berücksichtigen wäre, oder ob er Teil der [Seite XVIII] neuen spätmhd. Glossierungsschicht mit ca. 300 Glossen des 14. Jh. ist (vgl. dazu oben S. XIII).
Problematisch sind weiterhin die Federproben, die ebenfalls zur frühesten deutschen Wortschatzüberlieferung gehören. Dabei handelt es sich um meist kontextlose, zum Teil schwer lesbare Eintragungen zum Einschreiben der Feder auf freigebliebenen Handschriftenbereichen. Sie können gleichzeitig mit dem Eintrag von Glossen erfolgt, aber auch wesentlich spätere, beliebige Zusätze sein, die daher oft nur unsicher zu datieren sind. Steinmeyer entscheidet bei Federproben offensichtlich von Fall zu Fall, wie sich an zwei Beispielen zeigt. So vermerkt er alte Federproben, die keine Glossen mit lateinischem Bezugswort sind, nur innerhalb seiner Handschriftenbeschreibungen.46 Für das Wörterbucharchiv hat er sie verzettelt, sie werden also vom Leipziger Ahd. Wb. berücksichtigt. Andererseits lehnt er die Aufnahme von Federproben auch ab, wenn er sie für „wertlos“ hält.47 Unter den Neufunden des Gl.-Wortsch. befinden sich auch Federproben bzw. Einzelwörter ohne Textbezug. So wird für die Handschrift Clm 6255 auf Blatt 159 v ein Appellativum scerfilîn st. n. ‘Scherflein’ als Neufund mitgeteilt. Nach Aussage von Mayer48 sollen sich an entsprechender Stelle nur mittelhochdeutsche Ortsnamen befinden. Auch in der Handschrift Fulda Aa 20 bemerkte Mayer keine althochdeutschen Glossen.49 Die Handschrift ist jedoch im Gl.-Wortsch. mit vier Neufunden erfaßt, die als Bestandteile einer nicht näher bestimmten oder datierten Federprobe gekennzeichnet sind. Im einzelnen geht es um folgende, nicht weiter beurteilbare Handschriften: Tabelle 6:
[Seite XIX]
2.2.4.3 Zu berücksichtigende Neufunde (Tabelle 7) In der folgenden Tabelle werden 136 Handschriften mit ca. 645 Neufunden genannt, die möglicherweise in das Belegarchiv des Ahd. Wb. einzuarbeiten sein werden, wenn sie in wissenschaftlich publizierter Form vorliegen. Dabei handelt es sich zum einen um Nachträge zu den Glossenbänden von Steinmeyer — Sievers, zum anderen um Nachträge zu den zeitlich danach erschienenen Glosseneditionen und schließlich um Neufunde aus noch unbekannten Glossenhandschriften, die den vom Ahd. Wb. für die Aufnahme von Glossen zugrundegelegten Kriterien entsprechen könnten. Bei diesen vorerst als relevant einzustufenden Neufunden kann nicht ausgeschlossen werden, daß sie Handschriftenteilen mit Glossaren entnommen sind, die aufgrund ihrer späten Überlieferung oder ihres mittelhochdeutschen Charakters doch unberücksichtigt bleiben müssen. Von diesen insgesamt 136 Handschriften enthalten 99 Handschriften weniger als 4 Belege. Eine inhaltliche Aufschlüsselung der ersten 37 Handschriften50 mit mindestens 4 Neufunden ergibt, daß von den insgesamt ca. 500 Glossen ca. 395 Glossarglossen sind, von denen wiederum 335 als späte Sachglossarglossen vermutlich nur quantitative Erweiterungen des vorhandenen Belegmaterials darstellen werden. Besondere Beachtung werden dagegen die 104 Neufunde finden, die als Textglossen ausgewiesen sind, des weiteren neun Text- oder Textglossarglossen zur Bibel. Hierzu folgt eine kurze Übersicht: 1) 295 Neufunde aus 13 Handschriften des 11./12. (Ad 3) bis 15. Jh. (Inc. 1193) sind Glossarglossen zu den Glossae Salomonis. 2) 47 Neufunde aus 2 Handschriften sind Glossarglossen in Pflanzenglossaren des 12. und 14. Jh. (Clm 615 u. Lei Voss lat. q 40). 3) 40 Neufunde aus 4 Handschriften sind Glossarglossen zur Bibel, zu Canonestexten, zur Benediktinerregel und zum Liber interpretationis nominum hebraicorum (Ro Pal. lat. 13551). 4) 104 Neufunde aus 18 Handschriften sind Textglossen verschiedener Art (zur Bibel, zu Gregor, Ovid, Vergil, Sallust, Arator, Priscian, Boethius usw.). 5) 9 Neufunde aus der Hs. PaBN lat. 9568 sind Text- oder Glossarglossen zur Bibel, gehören demnach zu 3) oder 4). Die 21 Neufunde der Handschrift PrKNM X A 11 bedürfen besonderer Aufmerksamkeit, da diese Handschrift gefälschte Glossen enthält. Tabelle 7:
[Seite XX]
[Seite XXI]
[Seite XXII]
Von den insgesamt 136 Handschriften mit ca. 645 Neufunden, deren Aufnahme auch für das Ahd. Wb. nach erfolgter Edition relevant sein könnte, enthalten 20 Handschriften 28 Glossenhapaxansätze aus dem Buchstabenbereich M bis Z. Es handelt sich dabei um folgende Handschriften: Tabelle 7 a: Handschriften mit Glossenhapaxansätzen:
[Seite XXIII]
Die 28 in diesen Handschriften enthaltenen Glossenhapaxansätze lauten in alphabetischer Reihenfolge: mariûnbluoma sw. F. ‘Wucherblume?’, mariûnbluomo sw. M. ‘Wucherblume?’, maz st. N. ‘Speise?’ (s. u.), mendazza st. F. ‘Phantasterei’, mûrpfeffar st. M. ‘Mauerpfeffer’, ônihhîn st. M. ‘Onyx’, pfaffentascila F. ‘Hirtentäschel’, ramih st. M.? ‘Rettich’, rîfan st. V. ‘entstehen lassen’ (s. u.), siohhîg Adj. ‘todkrank’, scaz st. N. ‘Schatz’ (s. u.), scolâri st. M. ‘Schuldner’, sliht Adj. ‘geglättet’, slinta st. F. ‘Vernichtung?’, sparra2 st. F. ‘Sperre’, stigil st. M. ‘Pfad’, tangras st. N. ‘(Wald-)Gestrüpp?’, touf st. M. ‘Taufe?’ ( s. u.), trîbnezzi st. N. ‘Treibnetz’, trîbo sw. M. ‘Wagenlenker’, twâlîg Adj. ‘verzögert’, ubarferto sw. M. ‘ Passagier’, wantkrût st. N. ‘Glaskraut’, wê Interj. ‘wehe’ ( s. u.), wê st. N.? ‘Schmerz’ ( s. u.), wild ( i) man st. M. ‘Waldungeheuer’, wild ( i) rôsendorn st. M. ‘Hundsrose’, wîsontî st. F. ‘ Bildnis’. Diese 28 Ansätze verteilen sich wiederum auf 12 Glossarglossen und 16 Text- bzw. Textglossarglossen, wie die folgende, weiter aufgeschlüsselte Zusammenstellung zeigt: Tabelle 7 b: Glossenhapaxansätze mit ihrer Ansatzbildung, Quelle und Bedeutung:
[Seite XXIV]
Von den 12 Glossarglossen stammen sieben Hapaxansätze aus dem Pflanzenglossar des Clm 614 (14. Jh.). Zwei Hapaxansätze sind Salomonische Glossen, zwei sind nicht näher bestimmte Glossarglossen, und ein Hapaxansatz ist eine Sachglossarglosse. Von den insgesamt 16 Text- oder Textglossarglossen entfallen fünf Hapaxansätze auf die Bibel, drei auf Vergil, zwei auf Gregor, zwei auf Priscian, zwei auf Prudentius, ein Hapaxansatz entfällt auf Hippokrates und einer auf Statius. Keine Hapaxansätze im Sinne der gesamtalthochdeutschen Überlieferung sind davon maz st. N. ‘Speise?’, touf st. M. ‘Taufe?’, wê Interj. ‘wehe’ und wê st. N. ‘Schmerz’. Sie kommen auch in literarischen Texten vor. Die Ansätze sind vielfach unsicher. So ist die zum Ansatz maz st. N. ‘Speise?’ angegebene Priscianglosse mit der Ansatzbildung *maz angefragt, da das angegebene Bezugswort lat. „ cinara[= cithara], genus instrumenti“ die Zuordnung zu diesem Ansatz erklärungsbedürftig [Seite XXV] macht. Das gleiche gilt für den Ansatz touf st. M. ‘Taufe?’. Auch hier ist die zugehörige Ansatzbildung *touf angefragt. Als Bezugswort dieser Bibelglosse wird die Fügung lat. domatus est a natura humana angegeben, was ohne nähere Angaben im Hinblick auf den Ansatz und seine Bedeutung verwundert. Der Hapaxansatz rîfan ‘entstehen lassen’ mit der in eckige Klammern gesetzten, vollständig auf Rekonstruktion beruhenden Form*[ rifan] zu lat. creare wird als starkes Verb ausgewiesen. Ein solches ist bislang nur im Altenglischen (vgl. ae. rîpan) mit der Bedeutung ‘Korn schneiden, ernten’ bezeugt.
2.3 Zum Umgang mit den im Glossenwortschatz mitgeteilten lateinisch-lateinischen Glossen Lateinische Glossen zum lateinischen Kontextwort einer althochdeutschen Glosse werden vom Ahd. Wb. bei der Belegaushebung und -bearbeitung berücksichtigt, da sie für die Bedeutungsermittlung wichtig sind: Häufig sind eigentlich sie und nicht das lateinische Textwort ausschlaggebend für die Wahl der althochdeutschen Entsprechung.56 Die frühen Glosseneditionen nehmen allerdings den möglichen Einfluß solcher Glossen auf das deutsche Übersetzungswort noch nicht wahr: Sie geben lateinische Textglossierungen neben althochdeutschen in der Regel nicht wieder. In neueren Editionen57 finden diese dagegen die gebührende Beachtung und können so bei der Bestimmung althochdeutscher Glossen herangezogen werden. In den Artikeln des Ahd. Wb. werden lateinische Glossen nach den Editionen handschriftengetreu in flektierter Form in runden Klammern direkt hinter dem lateinischen Bezugswort oder, wie im folgenden Beispiel, als Kommentar hinter der Stellenangabe angeführt, vgl. s. v. kreuuil, krouuuil:
Hervorzuheben ist, daß im Gl.-Wortsch. bei der Durchsicht der Handschriften zusätzliche, bisher unedierte lateinische Glossen erfaßt wurden. Wie systematisch dies geschah, kann hier nicht beurteilt werden. Solche Glossen werden im Gl.-Wortsch. nur in ihrer Grundform mitgeteilt, sie können daher nicht wie die handschriftengetreu edierten lateinischen Entsprechungen behandelt werden. Dennoch werden sie vom Ahd. Wb. herangezogen, wenngleich nicht gesperrt, und hinter die Belegstellenangabe gerückt, vgl. s. v. libel st. m.:
Da der Gl.-Wortsch. wohl nicht auf Vollständigkeit bei der Mitteilung lateinischer Glossen zielt, wie Nachprüfungen vermuten lassen, hält das Ahd. Wb. am bislang geübten Verfahren bei der Heranziehung lateinischer Glossen zu Prudentiustexten fest, die die Wortwahl der althochdeutschen Glossatoren entscheidend bestimmt haben können. Diese werden bei jeder [Seite XXVI] Belegstelle über die zugehörigen Editionen in der Patrologia Latina ermittelt und dem lateinischen Kontextwort beigefügt, wenn dadurch der semantische Bezug erhellt werden kann. Diese Regelung ist im Verzeichnis der Abkürzungen als Kommentar zu Prudentiustexten (s. v.„ Prud.“) folgendermaßen formuliert: „für die alten, dem Magister Iso von S. Gallen und anderen zugeschriebenen, im Text mit Glosse ( n) bezeichneten lat. Interpretamente [...] sind die glossae veteres in PL 59,767—1078; 60,11—594 zu vergleichen“ (Ahd. Wb. 1 (1968), S. XIX). Ob diese lateinischen Glossen dann tatsächlich in der Handschrift mit der althochdeutschen Glosse stehen oder nicht, kann ohne Einsichtnahme in die Handschrift nicht entschieden werden. Unabhängig davon, ob im Gl.-Wortsch. das Vorhandensein einer solchen lateinischen Glosse bestätigt wird oder nicht, werden diese lateinischen Glossen in semantisch begründeten Fällen weiterhin hinter dem lateinischen Textwort zitiert und durch den einleitenden Zusatz„( Glosse:...)“ als herangezogenes Latein ausgewiesen. Dieser Zusatz wird neuerdings um den Verweis auf den zugehörigen Patrologia-Band ergänzt, vgl. s. v. ûflesan st. v. ‘ auflesen, aufsammeln’:
Nennt allerdings der Gl.-Wortsch. eine lateinische Glosse, die in der Patrologia fehlt, wird diese im Ahd. Wb. ungesperrt nach der Stellenangabe angegeben. 2.4 Zum Umgang mit abweichenden Ansetzungen Weichen andere Wörterbücher in Ansetzungs- oder Zuordnungsfragen gegenüber den im Ahd. Wb. getroffenen Entscheidungen ab, wird dies in begründeten Fällen im Druck vermerkt. Bei der Bearbeitung von Glossenbelegen wird an erster Stelle das von 1971 bis 1990 erschienene Althochdeutsche Glossenwörterbuch von Starck — Wells (abgekürzt: Ahd. Gl.-Wb.) herangezogen. Darin sind alle in gedruckten Quellen vorkommenden Glossenwörter, angefangen mit Steinmeyers Glossenedition 1879 ff. bis hin zu den Publikationen der 1980er Jahre, erfaßt. Zusätzlich wird vom Ahd. Wb. nun auch mit den genannten Einschränkungen die Dokumentation der Glossenüberlieferung im Gl.-Wortsch. verglichen. Die Darstellung von Abweichungen sieht im Wörterbuch z. B. folgendermaßen aus: 1. Beispiel s. v. umbi-leggen sw. v.:
2. Beispiel s. v. bi-lâzan red. v.:
2.5 Zum Umgang mit im Glossenwortschatzabgedruckten Korrekturen von Lesungen Da das Ahd. Wb. die von Steinmeyer selbst oder von neueren Editionen vorgenommenen Korrekturen in den Artikeln berücksichtigt, ist auch eine Festlegung zum Umgang mit den im Gl. Wortsch. verzeichneten Korrekturen zu treffen. Dort sind Korrekturen bisheriger Lesungen [Seite XXVII] durch die Markierung „Korr.“ und die Namenssigle des Bearbeiters ausgewiesen.58 Sie finden sich vor dem in Klammern gesetzten lateinischen Bezugswort. Aufgrund der Umformung überlieferter Wortformen in „Ansatzbildungen“ können diese Korrekturen jedoch ebenfalls nicht wie eine edierte Korrektur behandelt werden. Oft handelt es sich um Abweichungen im Bereich von Handschriftenkürzeln bzw. ihrer Umsetzung als diakritische Zeichen. Ob hier eine andere Lesung und damit andere Auflösung des Kürzels vorliegt oder lediglich aus satztechnischen Gründen eine Differenz zur Erstedition entstanden ist, kann bei der Bearbeitung nicht entschieden werden. Hier geht das Leipziger Ahd. Wb. von der Erstedition aus. In begründeten Fällen wird die Abweichung in Kommentarklammern angegeben, vgl. s. v.? leisôd st. m.:
3 Zum Umgang des Althochdeutschen Wörterbuchs mit dem Glossenkatalog Während im Gl.-Wortsch. bei jedem Beleg der Handschriftenträger genannt wird, geht das Ahd. Wb. nur in konzeptionell festgelegten Fällen über die Editionen hinaus auf die Handschriftenebene zurück (s. u.). Die Grundlage für die Beurteilung und Zitierung einer Handschrift bildet das Handschriftenverzeichnis zur fünfbändigen Glossenedition von Steinmeyer — Sievers aus den Jahren 1898 und 1922 (vgl. Gl 4,374—686 u. Gl 5,50—86), das mit voranschreitendem Kenntnisstand intern verschiedene Revisionen erfuhr. Ergänzend kommen die Handschriftenbeschreibungen zu den altsächsischen Glossenhandschriften bei Wadstein59 und die der in späteren Jahren erschienenen Nachtragseditionen hinzu. Das Abkürzungsverzeichnis des Ahd. Wb. stellt im Kapitel „Glossenhandschriften“ nicht alle zum Gegenstandsbereich des Wörterbuchs gehörigen Glossenhandschriften zusammen, sondern nur die, die aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung eine eigene Sigle tragen, oder die, für die keine leicht auflösbaren Abkürzungen gebraucht werden. Es bietet die wörterbuchintern verwendeten Abkürzungen mit der Angabe der aus der Forschungsliteratur übernommenen Datierung und nennt gegebenenfalls den Aufbewahrungsort oder die Herkunft der Handschrift. Dadurch wird der Wörterbuchteil von Routineinformationen entlastet und die Notwendigkeit, Handschriften nach neueren Erkenntnissen umzudatieren, auf Aktualisierungen im Abkürzungsverzeichnis beschränkt. Im Wörterbuchartikel selbst begegnet dem Benutzer ein Handschriftennachweis nur in begründeten Fällen: Das Ahd. Wb. weist zum einen das Frühalthochdeutsche durch die Angabe von Siglen oder Handschriftensignaturen mit Datierungsangaben vom 8. bis zum 9./10. Jh. besonders aus, um es vom Spätalthochdeutschen abzusetzen. Zum anderen werden Hapaxansätze und grammatisch auffällige Formen besonders nachgewiesen. Da die Vorarbeiten zum Abkürzungsverzeichnis nach dem zweiten Weltkrieg stattfanden, stehen die Handschriftenangaben unter einem den historischen Umständen geschuldeten Vorbehalt. Aufgrund fehlender Vorarbeiten und im Hinblick auf die Wahrung der Kontinuität mit den bereits erschienenen Teilen des Wörterbuchs wurden die alten Signaturen stets beibehal- [Seite XXVIII] ten. So erklären sich Abweichungen zu heute gebräuchlichen Signaturen. Umdatierungen, wie sie sich aus jüngeren Untersuchungen von Glossenhandschriften begründet ergaben, wurden dagegen übernommen und bei der Artikelausarbeitung zugrunde gelegt.60 Übergangsweise wurden in besonderen Fällen Umdatierungen im Formenteil der Artikel durch Hinzufügung der Jahrhundertangabe zur Sigle kenntlich gemacht. Belege aus dem Essener Evangeliar wurden ursprünglich nur durch „Ess. Ev.“ nachgewiesen, da über das Abkürzungsverzeichnis die Datierungsangabe „9. Jh.“ feststellbar war. Mit der Umdatierung der Handschrift ins 10. Jh. lautet der Quellennachweis nun „Ess. Ev., 10. Jh.“. Die Jahrhundertangabe kann wieder entfallen, wenn ein aktualisiertes Abkürzungsverzeichnis vorliegt. Das gleiche Verfahren wird auch bei Textquellen angewandt.
Im Katalog der althochdeutschen und altsächsischen Glossenhandschriften sind nun erstmals sämtliche Überlieferungsträger von Glossen nach ihrem Inhalt, nach dem ( paläographisch bestimmten) Alter der Handschrift, nach ihrer Provenienz und ihren Besitzern, nach Zahl, Art, Verteilung und Alter der in ihnen enthaltenen Glossen zusammengetragen und Informationen zu ihrer sprachgeographischen Einordnung sowie wissenschaftlichen Aufarbeitung gegeben. Sammelhandschriften sind nach ihren Teilen als eigene Überlieferungszeugen geschieden, verstreute Fragmente inhaltlich zusammengeführt. Die Differenzen zwischen den Datierungen Steinmeyers bzw. ihrer teilweisen Revision im Laufe der letzten Jahrzehnte und den Datierungen des Gl.-Kat. werden von der Arbeitsstelle des Ahd. Wb. erfaßt. Mit Erscheinen dieses Werkes ist eine wesentliche Voraussetzung61 erfüllt, das Abkürzungsverzeichnis unter Berücksichtigung der internen Festlegungen zu aktualisieren und gegebenenfalls über eine Konkordanz den Zugang zu den aktuellen Kenntnissen über die glossentragenden Handschriften zu schaffen. 4 Zusammenfassung Der vorausgehende Beitrag ist das Ergebnis einer Auseinandersetzung mit zwei großen Neuerscheinungen auf dem Gebiet der althochdeutschen Glossenüberlieferung. Es ging darum zu prüfen, wie am Leipziger Althochdeutschen Wörterbuch bei der Erarbeitung des noch ausstehenden Buchstabenbereichs von M bis Z mit der zwölfbändigen Dokumentation des Glossenwortschatzes einerseits und mit dem sechsbändigen Glossenkatalog andererseits umzugehen ist. Den größten Raum nahm dabei die genauere Untersuchung der in die Tausende gehenden unedierten Glossenwörter ein, die im Gl.-Wortsch. neu mitgeteilt wurden. Sie zielte darauf ab, diejenigen Handschriften mit Neufunden herauszufinden, die auch Materialgrundlage für das Ahd. Wb. sein könnten. Als Thesauruswörterbuch erfaßt dieses den althochdeutschen Wortschatz in Glossen und Texten mit dem Anspruch auf Vollständigkeit, weshalb das Belegarchiv seit Bestehen des Vorhabens fortlaufend um neu edierte Funde und Korrekturen ergänzt wird. [Seite XXIX]
Um zu klären, wie die hohe Zahl der Neufunde im Gl.-Wortsch. zustande kommt und inwieweit sich darunter relevantes Material für das Ahd. Wb. befindet, wurden zunächst sämtliche Neufunde einschließlich der aus ihnen resultierenden Glossenhapaxansätze von M bis Z aus dem Gl.-Wortsch. ermittelt. Dank des kurze Zeit nach dem Gl.-Wortsch. erschienenen Gl.- Kat. konnten dann diese Neufunde auf ihre Handschriftengrundlage zurückverfolgt und inhaltlich näher aufgeschlüsselt werden. Zum Vergleich wurde auch der Bestand der für das Ahd. Wb. verzettelten Glossenhandschriften überprüft, wobei insbesondere den Beweggründen nachzugehen war, die Elias von Steinmeyer zur Aufnahme bzw. zur Ausgrenzung einer Glossenhandschrift veranlaßten, denn diese haben das Archiv bis heute in seiner Zusammensetzung entscheidend geprägt. Die Ergebnisse dieses Vergleichs sind in verschiedene tabellarische Übersichten eingegangen. Hier kann sich der Benutzer des Ahd. Wb. darüber informieren, aus welchen Gründen bestimmte Handschriften am Vorhaben auch weiterhin unberücksichtigt bleiben werden bzw. welche Handschriften für Nachträge in Frage kommen könnten, sobald die darin enthaltenen Glossenneufunde wissenschaftlich ediert vorliegen. Der Vergleich beider Handschriftencorpora ergab, daß der weitaus größte Teil der im Gl.- Wortsch. mitgeteilten Neufunde nicht auf Entdeckungen bisher übersehener Glossen aus bereits edierten Handschriften oder auf Aushebungen noch nicht als glossentragend bekannter Handschriften althochdeutscher Zeit beruht. Vielmehr erklärt sich die Zahl dadurch, daß im Gl.-Wortsch. in großem Umfang Überlieferungsträger herangezogen werden, die von der ä lteren wie neueren Forschung im Hinblick auf eine sprachhistorisch aussagefähige Grenzziehung auf dem Gebiet der mittelalterlichen Glossographie als nicht althochdeutsch angesehen werden. In Zahlen ausgedrückt heißt das, daß von ca. 6310 Neufunden mit 494 Glossenhapaxansätzen in 207 Handschriften voraussichtlich etwa 10 %, also ca. 645 Neufunde in 136 Handschriften, nach erfolgter kritischer Edition auf ihre Relevanz für das Ahd. Wb. zu prüfen sein werden. Darunter befinden sich 20 Handschriften mit 28 zum Teil angefragten Hapaxansätzen, von denen wiederum ein Viertel Pflanzennamen des 14. Jh. darstellen. Der Gl.-Wortsch. verzichtet auf eine tiefergehende lexikographisch-lexikologische Auswertung seines Materials. Er kann trotz der beschriebenen Unzulänglichkeiten hilfreich sein, wenn es darum geht, die Lemmatisierung eines problematischen Belegs mit dem eigenen Entscheid zu vergleichen. Außerdem können die im Gl.-Wortsch. neu erfaßten lateinischen Glossen bei der Bedeutungsbestimmung Berücksichtigung finden. Der Gl.-Kat. wird in Zukunft als grundlegendes Referenzwerk bei der Wörterbucharbeit herangezogen, da er den aktuellen Forschungsstand auf dem Gebiet der glossentragenden Handschriften, besonders der vielen nach Steinmeyers Glossenedition entdeckten und edierten Handschriften, dokumentiert und sie für die sprachhistorische Auswertung erschließt. [Seite XXX]
5 Anhang: Gesamtübersicht über die Handschriften mit unedierten Neufunden von M bis Z Tabelle 8: Gesamtübersicht
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1 Althochdeutscher und Altsächsischer Glossenwortschatz. Bearbeitet unter Mitwirkung von zahlreichen Wissenschaftlern des Inlandes und des Auslandes. Hrsg. von Rudolf Schützeichel. 12 Bände. Tübingen 2004. |
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